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   BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 147.03   

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https://dejure.org/2004,20853
BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 147.03 (https://dejure.org/2004,20853)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2004 - 8 B 147.03 (https://dejure.org/2004,20853)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2004 - 8 B 147.03 (https://dejure.org/2004,20853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassungsgrund der Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Überzeugungsgrundsatz des Gerichts - Urteilsbegründungspflicht des Gerichts - Grundsatz des rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 147.03
    Die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz setzt voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).

    Vielmehr verlangt die Begründungspflicht, dass in den Urteilsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiedergegeben werden, die das Gericht bestimmt haben, die Voraussetzungen für seine Entscheidungen als erfüllt anzusehen (Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 147.03
    Ein Tatsachengericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 ).
  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95

    Restitution von Bodenreformland als Eigentum

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 147.03
    Im Übrigen liegt eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zu den angeführten Entscheidungen auch deswegen nicht vor, weil die Divergenzentscheidungen sich entweder auf eine andere Rechtsnorm beziehen (das Urteil vom 27. Juni 2002 - BVerwG 7 C 28.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 16 ist zu § 1 Abs. 6 VermG ergangen) oder einen anderen Sachverhalt betreffen (das Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 betrifft eine hoheitliche Enteignung, das Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 84 die Entziehung von Bodenreformeigentum) oder weil die Divergenzentscheidung nicht von einem der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abschließend aufgeführten Gerichte stammt (VG Leipzig).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96

    Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 147.03
    Im Übrigen liegt eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zu den angeführten Entscheidungen auch deswegen nicht vor, weil die Divergenzentscheidungen sich entweder auf eine andere Rechtsnorm beziehen (das Urteil vom 27. Juni 2002 - BVerwG 7 C 28.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 16 ist zu § 1 Abs. 6 VermG ergangen) oder einen anderen Sachverhalt betreffen (das Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 betrifft eine hoheitliche Enteignung, das Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 84 die Entziehung von Bodenreformeigentum) oder weil die Divergenzentscheidung nicht von einem der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abschließend aufgeführten Gerichte stammt (VG Leipzig).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 132.98

    Offene Vermögensfragen - Anforderungen an die Feststellung des Motivs der

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 147.03
    Aus der Regelung des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO folgt nicht die Verpflichtung, sich mit jedem Argument der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (Beschluss vom 9. März 1988 - BVerwG 7 B 188.87 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 81 S. 21 und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 132.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 162 S. 506 - jeweils im Zusammenhang mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 7 C 28.01

    Zwangsversteigerung eines Grundstücks im Jahr 1941; jüdische Eigentümerin;

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 147.03
    Im Übrigen liegt eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zu den angeführten Entscheidungen auch deswegen nicht vor, weil die Divergenzentscheidungen sich entweder auf eine andere Rechtsnorm beziehen (das Urteil vom 27. Juni 2002 - BVerwG 7 C 28.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 16 ist zu § 1 Abs. 6 VermG ergangen) oder einen anderen Sachverhalt betreffen (das Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 betrifft eine hoheitliche Enteignung, das Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 84 die Entziehung von Bodenreformeigentum) oder weil die Divergenzentscheidung nicht von einem der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abschließend aufgeführten Gerichte stammt (VG Leipzig).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 147.03
    Denn ein Überraschungsurteil ist nur gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98).
  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 147.03
    Es gehört zu den dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgaben, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschluss vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 27 ).
  • BVerwG, 09.03.1988 - 7 B 188.87

    Ungeeignetheit des Fahrzeugführers bei regelmäßigem Haschischkonsum

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 147.03
    Aus der Regelung des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO folgt nicht die Verpflichtung, sich mit jedem Argument der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (Beschluss vom 9. März 1988 - BVerwG 7 B 188.87 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 81 S. 21 und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 132.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 162 S. 506 - jeweils im Zusammenhang mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör).
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